Welpenabgabe

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WELPENABGABE

Hierunter versteht man die Abgabe eines Welpen durch den Züchter an den zukünftigen Besitzer.

Der früheste Zeitpunkt der Welpenabgabe wird in der Regel durch den Zuchtverband vorgegeben. Bei den deutschen VDH-Züchtern kommt es immer auf die zweite Wurfabnahme durch den Zuchtwart an. Diese wird durch ihn nach der vorgeschriebenen Augenuntersuchung und nach der Impfung der Welpen in der siebten oder achten Woche durchgeführt. Mit seiner Unterschrift auf den Papieren dürfen die Welpen frühestens zum Beginn der neunten Woche abgegeben werden. In Österreich ist die Wurfabnahme in der neunten Lebenswoche, die Welpenabgabe ist auch erst ab dann möglich.

Nach der achten Lebenswoche beginnt bei einem Welpen die sogenannte Sozialisierungsphase, diese sollte er nach Möglichkeit bei seinem neuen Besitzer erleben.

Siehe auch


Literatur


Weblinks


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